Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren und verantwortungsvollen Ablaufs unserer Angebote
Die Sicherheit von Kindern, Jugendlichen, Pferden und allen beteiligten Personen hat bei Herz & Huf oberste Priorität. Das folgende Sicherheitskonzept beschreibt die organisatorischen, pädagogischen und praktischen Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren und verantwortungsvollen Ablaufs aller Angebote.
Für alle Angebote besteht ein schriftlich fixierter Erste-Hilfe- und Notfallplan, der regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert wird.
Dieser umfasst:
Ein vollständig ausgestatteter Erste-Hilfe-Kasten ist jederzeit gut zugänglich vorhanden und wird regelmäßig kontrolliert. Während der Angebote ist mindestens eine verantwortliche Person mit aktueller Erste-Hilfe-Ausbildung vor Ort.
Notfallnummern sind gut sichtbar ausgehängt.
Der Aushang enthält u. a.:
Für jedes teilnehmende Kind liegt eine aktuelle Notfallkarte vor. Diese wird sicher aufbewahrt und ist im Notfall sofort verfügbar.
Die Notfallkarte enthält:
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen gilt:
Die Teilnahme ist nur mit geeigneter, wetterangepasster Kleidung und festem, geschlossenem Schuhwerk möglich. Bei fehlender oder ungeeigneter Ausstattung kann die Teilnahme aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen werden.
Alle Kinder und Jugendlichen erhalten eine alters- und entwicklungsangemessene Einführung in die geltenden Sicherheitsregeln.
Diese umfasst:
Die Sicherheitsunterweisungen:
Die Angebote finden in kleinen, überschaubaren Gruppen statt.
Gruppengröße richtet sich nach:
Der Betreuungsschlüssel wird bedarfsgerecht angepasst:
Es werden ausschließlich charakterlich geeignete, zuverlässige und gut ausgebildete Pferde eingesetzt.
Auswahlkriterien:
Zusätzlich gilt:
Das Füttern von Pferden und Katzen ist grundsätzlich untersagt.
Hunde sind ausschließlich angeleint erlaubt und nur, sofern sie den Ablauf der Stunden nicht stören.
Den Anweisungen der verantwortlichen Fachperson sind jederzeit Folge zu leisten.
Bei unangemessenem oder sicherheitsrelevantem Verhalten kann ein Ausschluss von einzelnen Stunden oder Angeboten erfolgen.
Der Betrieb verfügt derzeit über keinen Lifter.
Das Gelände ist nur eingeschränkt mit dem Rollstuhl befahrbar.
Aus diesen baulichen und technischen Gründen können Angebote derzeit nur eingeschränkt barrierefrei durchgeführt werden. Eine Teilnahme für dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesene Personen ist aktuell leider nicht möglich.
Diese Regelung dient der Sicherheit aller Beteiligten und der Vermeidung von Gefährdungssituationen.
Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, die speziell auf Reitpädagogik und pferdegestützte Angebote ausgelegt ist.
Der Versicherungsschutz umfasst:
Zusätzlich besteht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle eingesetzten Pferde.
Der Versicherungsumfang wird regelmäßig überprüft.
Die Teilnahme an den Angeboten erfolgt auf Grundlage klarer vertraglicher Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten.
Vor Beginn der Teilnahme werden schriftliche Einverständniserklärungen eingeholt, insbesondere zu:
Trotz umfassender Sicherheitsmaßnahmen und sorgfältiger Begleitung verbleibt beim Umgang mit Pferden ein allgemeines Restrisiko. Hierüber werden die Erziehungsberechtigten transparent informiert.
Sicherheitsrelevante Vorgänge werden dokumentiert.
Die Verkehrssicherungspflicht für Anlagen, Ausrüstung und Tiere wird regelmäßig überprüft und eingehalten.
Eine darüber hinausgehende Haftung als gesetzlich vorgesehen wird nicht übernommen.
Das Sicherheitskonzept wird:
Ziel ist es, ein dauerhaft sicheres, verantwortungsvolles und verlässliches Umfeld für Kinder, Jugendliche und Pferde zu gewährleisten.