Sicherheitskonzept

Sicherheits-konzept

Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren und verantwortungsvollen Ablaufs unserer Angebote

Die Sicherheit von Kindern, Jugendlichen, Pferden und allen beteiligten Personen hat bei Herz & Huf oberste Priorität. Das folgende Sicherheitskonzept beschreibt die organisatorischen, pädagogischen und praktischen Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren und verantwortungsvollen Ablaufs aller Angebote.

1. Erste-Hilfe- und Notfall-management

1. Erste-Hilfe- und Notfallmanagement

Für alle Angebote besteht ein schriftlich fixierter Erste-Hilfe- und Notfallplan, der regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert wird.
Dieser umfasst:

  • klar definierte Zuständigkeiten im Notfall
  • Abläufe bei Unfällen, Verletzungen oder akuten gesundheitlichen Ereignissen
  • Maßnahmen zur Sicherung von Kindern, Pferden und Umfeld

Ein vollständig ausgestatteter Erste-Hilfe-Kasten ist jederzeit gut zugänglich vorhanden und wird regelmäßig kontrolliert. Während der Angebote ist mindestens eine verantwortliche Person mit aktueller Erste-Hilfe-Ausbildung vor Ort.

2. Notfall-nummern und Erreichbarkeit

2. Notfallnummern und Erreichbarkeit

Notfallnummern sind gut sichtbar ausgehängt.
Der Aushang enthält u. a.:

  • Rettungsdienst: 112
  • nächstgelegene Klinik
  • betriebliche Notfallkontakte
  • Kontakt der verantwortlichen Fachperson

3. Persönliche Notfallkarte pro Kind

Für jedes teilnehmende Kind liegt eine aktuelle Notfallkarte vor. Diese wird sicher aufbewahrt und ist im Notfall sofort verfügbar.
Die Notfallkarte enthält:

  • Name und Geburtsdatum
  • Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten
  • relevante gesundheitliche Hinweise (z. B. Allergien, Erkrankungen, Medikamente)
  • behandelnde Ärzt:innen

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

4. Helmpflicht und persönliche Schutzausrüstung

Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen gilt:

  • Verpflichtendes Tragen eines geprüften Reithelms bei jeglichem Kontakt mit dem Pferd
  • Die Helmpflicht gilt sowohl vom Boden aus als auch auf dem Pferd
  • Passende Helme werden bei Bedarf in verschiedenen Größen bereitgestellt

Die Teilnahme ist nur mit geeigneter, wetterangepasster Kleidung und festem, geschlossenem Schuhwerk möglich. Bei fehlender oder ungeeigneter Ausstattung kann die Teilnahme aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen werden.

5. Regelmäßige Sicherheits-unterweisungen

5. Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen

Alle Kinder und Jugendlichen erhalten eine alters- und entwicklungsangemessene Einführung in die geltenden Sicherheitsregeln.
Diese umfasst:

  • Verhalten im Stall
  • Verhalten am und mit dem Pferd
  • Regeln auf dem Reitplatz
  • Wahrnehmung von Gefahren

Die Sicherheitsunterweisungen:

  • werden regelmäßig wiederholt
  • werden an den Entwicklungsstand angepasst
  • werden dokumentiert

6. Gruppengröße und Betreuungs-schlüssel

6. Gruppengröße und Betreuungsschlüssel

Die Angebote finden in kleinen, überschaubaren Gruppen statt.
Gruppengröße richtet sich nach:

  • Alter der Kinder
  • Entwicklungsstand
  • individuellem Unterstützungsbedarf
  • Keine Überbelegung von Reitplatz oder Stallbereich

Der Betreuungsschlüssel wird bedarfsgerecht angepasst:

  • engmaschige Begleitung bei therapeutischen Einheiten
  • Einsatz zusätzlicher Begleitpersonen bei erhöhtem Unterstützungsbedarf

7. Pferdeauswahl und Pferdeeinsatz

Es werden ausschließlich charakterlich geeignete, zuverlässige und gut ausgebildete Pferde eingesetzt.
Auswahlkriterien:

  • ruhiges, ausgeglichenes Temperament
  • hohe Sozialkompetenz im Umgang mit Menschen
  • Gewöhnung an Kinder, Hilfsmittel und besondere Situationen

Zusätzlich gilt:

  • regelmäßige Beurteilung von Verhalten und Belastbarkeit
  • Berücksichtigung von Alter, Gesundheits- und Ausbildungsstand
  • Begrenzung der täglichen Einsatzzeiten
  • sofortiger Ausschluss bei Stressanzeichen oder gesundheitlichen Einschränkungen
  • regelmäßige tierärztliche Kontrollen und Dokumentation

8. Umgang mit Tieren auf dem Gelände

Das Füttern von Pferden und Katzen ist grundsätzlich untersagt.
Hunde sind ausschließlich angeleint erlaubt und nur, sofern sie den Ablauf der Stunden nicht stören.
Den Anweisungen der verantwortlichen Fachperson sind jederzeit Folge zu leisten.
Bei unangemessenem oder sicherheitsrelevantem Verhalten kann ein Ausschluss von einzelnen Stunden oder Angeboten erfolgen.

9. Barrierefreiheit und bauliche Gegebenheiten

Der Betrieb verfügt derzeit über keinen Lifter.
Das Gelände ist nur eingeschränkt mit dem Rollstuhl befahrbar.
Aus diesen baulichen und technischen Gründen können Angebote derzeit nur eingeschränkt barrierefrei durchgeführt werden. Eine Teilnahme für dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesene Personen ist aktuell leider nicht möglich.
Diese Regelung dient der Sicherheit aller Beteiligten und der Vermeidung von Gefährdungssituationen.

10. Versicherungs-schutz

10. Versicherungsschutz

Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, die speziell auf Reitpädagogik und pferdegestützte Angebote ausgelegt ist.
Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schäden durch Pferde (Tierhalter- und Tierhüterrisiken)
  • pädagogische und pferdegestützte Angebote
  • Absicherung für Praktikant:innen, Helfer:innen und Begleitpersonen

Zusätzlich besteht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle eingesetzten Pferde.
Der Versicherungsumfang wird regelmäßig überprüft.

11. Haftung und rechtlicher Rahmen

Die Teilnahme an den Angeboten erfolgt auf Grundlage klarer vertraglicher Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten.
Vor Beginn der Teilnahme werden schriftliche Einverständniserklärungen eingeholt, insbesondere zu:

  • der Teilnahme am jeweiligen Angebot
  • der Kenntnisnahme der besonderen Risiken im Umgang mit Pferden
  • gesundheitlichen Angaben und relevanten Informationen
  • haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen

Trotz umfassender Sicherheitsmaßnahmen und sorgfältiger Begleitung verbleibt beim Umgang mit Pferden ein allgemeines Restrisiko. Hierüber werden die Erziehungsberechtigten transparent informiert.
Sicherheitsrelevante Vorgänge werden dokumentiert.
Die Verkehrssicherungspflicht für Anlagen, Ausrüstung und Tiere wird regelmäßig überprüft und eingehalten.
Eine darüber hinausgehende Haftung als gesetzlich vorgesehen wird nicht übernommen.

12. Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung

Das Sicherheitskonzept wird:

  • regelmäßig überprüft
  • bei Bedarf angepasst
  • bei neuen Rahmenbedingungen oder Erkenntnissen weiterentwickelt

Ziel ist es, ein dauerhaft sicheres, verantwortungsvolles und verlässliches Umfeld für Kinder, Jugendliche und Pferde zu gewährleisten.